Rechtliches
Cookies und Einwilligungen
Hier erfahren Sie, was Ihr Browser speichert und wie Sie Ihre Auswahl ändern können.
Notwendige Speicherung
Die normalen Portfolioseiten verwenden keine Besucheranalyse. Lokale Fotos, Schriften und Musikclips laden ohne Analyse- oder Marketingcookies. Technisch notwendige Speicherung dient der Anmeldung, Einwilligungsverwaltung und der von Ihnen gewählten Sprache. Sie beruht auf § 25 Abs. 2 TDDDG; soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
| Speicherung | Zweck | Dauer |
|---|---|---|
| cmplz_* | Speichert Zustimmung oder Ablehnung zu YouTube und die Fassung der Einwilligungsinformation. | 365 Tage |
| lt_language_choice | Lokaler Browserspeicher für die Sprache, die Sie selbst über DE oder EN gewählt haben. | Ein Jahr gültig; danach beim nächsten Aufruf gelöscht |
| pll_language | Sprachcookie der bisherigen WordPress-Seiten, soweit aktiviert. | Ein Jahr |
| Session Storage | Zwischenspeicher für Einwilligungsabläufe im geöffneten Tab. | Bis der Tab geschlossen wird |
| WordPress-Anmeldung | Authentifizierung und Einstellungen im Verwaltungsbereich. | Sitzung bzw. gewählte Anmeldedauer |
Sprachwahl
Beim ersten Aufruf der Startseite wird die Browsersprache verwendet: Deutsch für deutschsprachige Browser, sonst Englisch. Eine Auswahl über DE oder EN wird auf Ihrem Gerät gespeichert und gilt für ein Jahr. Ein abgelaufener Eintrag wird beim nächsten Aufruf entfernt. Ein direkter Seitenlink behält seine Sprache. Es wird kein Standortdienst aufgerufen und keine IP-Adresse zur Sprachwahl ausgewertet.
YouTube
Der eingebettete YouTube-Player auf der deutschen Bandseite bleibt bis zu Ihrer Zustimmung gesperrt. Erst nach Freigabe werden das Video und zugehörige Skripte geladen. Google kann Daten zur Funktion, Analyse, Personalisierung und Werbung verarbeiten und die Nutzung einem angemeldeten Google-Konto zuordnen. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die englische Bandseite verlinkt direkt auf dasselbe Video bei YouTube.
Die tatsächlich gesetzten Cookies hängen von Anmeldestatus und Browsereinstellungen ab. Google nennt etwa YSC für die Sitzung, __Secure-YNID für sechs Monate und __Secure-YENID für 13 Monate. Aktuelle Angaben stehen in Googles Erläuterungen zu Cookies.
Einwilligung ändern
Über „Einwilligung verwalten“ im YouTube-Einwilligungsbanner oder am unteren Seitenrand können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern. Ein Widerruf gilt für künftige Aufrufe. Bereits erfolgte Übermittlungen werden dadurch nicht rückgängig gemacht. „Nicht verfolgen“ und Globale Datenschutzkontrolle werden respektiert.
Cookies und lokale Speicherungen können Sie außerdem in den Einstellungen Ihres Browsers löschen. Ohne YouTube-Zustimmung bleibt das übrige Portfolio nutzbar.
Stand: 12. Oktober 2026.